Erbrecht 
Als Fachanwältin für Erbrecht bin ich für Sie vor und nach dem Erbfall tätig: 
Vor dem Erbfall bei: 
Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt der Kanzleiinhaberin. Individuelle Testamente werden mit dem Mandanten erarbeitet und besondere Lebenssituationen berücksichtigt, z.B. „Meine, deine, unsere Kinder…“, Scheidungen, Behinderungen, Sozialhilfeempfang / Hartz IV und anderes mehr. 
- lebzeitigen Schenkungen (Übergabeverträge)
 
- Vermögensnachfolgeplanungen
 
- Unternehmensnachfolgen
 
- Beratung zu besonderen Gestaltungen, z.B. Einbeziehung einer Lebensversicherung in die Nachfolgeplanung
 
- Vorsorgevollmachten/Patientenverfügungen
 
 
Nach dem Erbfall bei: 
- Auskunftsansprüchen
 
- Pflichtteilsansprüchen
 
- Erbscheinsverfahren
 
- Testamentsauslegung / Testamentsanfechtung
 
- Verwaltung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
 
- Erbteilskauf/ Erbteilsverkauf
 
- Erbschafts-und Schenkunssteuerrecht
 
- Testamentsvollstreckung
 
- Nachlasskonkurs/Nachlassinsolvenz
 
 
Familienrecht 
Als Fachanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen für alle Rechtsfragen rund um 
- Ehe
 
- Familie
 
- nichteheliche Lebensgemeinschaften/gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften
 
 
zur Verfügung. 
Dazu gehört vor allem die Vertragsgestaltung aus Anlass der 
- Eheschließung (Ehevertrag)
 
- Eingehung einer Partnerschaft
 
- Ehescheidung
 
 
sowie Vereinbarungen zum 
- Versorgungsausgleich
 
- Zugewinnausgleich
 
- Hausratverteilung
 
- Unterhalt
 
- Sorgerecht
 
- Umgangsrecht
 
- Recht der Adoption sowie zu
 
- Abstammungsfragen.
 
 
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