Honorare
Die Kosten der Erstberatung belaufen sich auf 238,00 EUR (inkl. MwSt.).
Die Kosten einer Erstberatung sind eventuell durch eine bestehende Familienrechtsschutzversicherung gedeckt, bei erbrechtlichen Fragestellungen insbesondere bei Vorliegen eines Todesfalles.
Für die außergerichtliche Tätigkeit biete ich Ihnen den Abschluss überschaubarer Honorarvereinbarungen an, je nach Fallgestaltung kommt hier eine Streitwertvereinbarung, ein Pauschalhonorar oder auch eine Stundensatzvereinbarung in Betracht. Ein Beispiel für die Erstellung eines Testamentsentwurfs für Ehegatten: Vermögenswert ca.100.000 € Damit abgegolten ist die gesamte Tätigkeit des Anwalts (Beratungen, Erstellung des Testamentsentwurfs, Hinterlegung des Testaments zum Testamentsregister). |
||
Bei gerichtlichen Verfahren gilt für alle Anwälte in Deutschland das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), danach bestimmt sich die Höhe der Gebühren nach dem Streitwert und den Gebührentatbeständen, welche im Laufe des Verfahrens erfüllt werden.
Ein Beispiel für eine Forderung i.H.v.10.000 €: Streitwert 10.000 € Mandatsbeendigung Als Mandant sind Sie der „Herr des Verfahrens“, Sie können ein erteiltes Mandat jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Service |