Rechtsgebiete

Erbrecht
Als Fachanwältin für Erbrecht bin ich für Sie vor und nach dem Erbfall tätig:
Vor dem Erbfall bei: 

  • Testamentsgestaltung

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt der Kanzleiinhaberin. Individuelle Testamente werden mit dem Mandanten erarbeitet und besondere Lebenssituationen berücksichtigt, z.B. „Meine, deine, unsere Kinder…“, Scheidungen, Behinderungen, Sozialhilfeempfang / Hartz IV und anderes mehr.

  • lebzeitigen Schenkungen (Übergabeverträge)
  • Vermögensnachfolgeplanungen
  • Unternehmensnachfolgen
  • Beratung zu besonderen Gestaltungen, z.B. Einbeziehung einer Lebensversicherung in die Nachfolgeplanung
  • Vorsorgevollmachten/Patientenverfügungen

Nach dem Erbfall bei:

  • Auskunftsansprüchen
  • Pflichtteilsansprüchen
  • Erbscheinsverfahren
  • Testamentsauslegung / Testamentsanfechtung
  • Verwaltung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Erbteilskauf/ Erbteilsverkauf
  • Erbschafts-und Schenkunssteuerrecht
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlasskonkurs/Nachlassinsolvenz

Familienrecht
Als Fachanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen für alle Rechtsfragen rund um

  • Ehe
  • Familie
  • nichteheliche Lebensgemeinschaften/gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften

zur Verfügung.
Dazu gehört vor allem die Vertragsgestaltung aus Anlass der

  • Eheschließung (Ehevertrag)
  • Eingehung einer Partnerschaft
  • Ehescheidung

sowie Vereinbarungen zum

  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • Hausratverteilung
  • Unterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Recht der Adoption sowie zu
  • Abstammungsfragen.