Erbrecht
Als Fachanwältin für Erbrecht bin ich für Sie vor und nach dem Erbfall tätig:
Vor dem Erbfall bei:
Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt der Kanzleiinhaberin. Individuelle Testamente werden mit dem Mandanten erarbeitet und besondere Lebenssituationen berücksichtigt, z.B. „Meine, deine, unsere Kinder…“, Scheidungen, Behinderungen, Sozialhilfeempfang / Hartz IV und anderes mehr.
- lebzeitigen Schenkungen (Übergabeverträge)
- Vermögensnachfolgeplanungen
- Unternehmensnachfolgen
- Beratung zu besonderen Gestaltungen, z.B. Einbeziehung einer Lebensversicherung in die Nachfolgeplanung
- Vorsorgevollmachten/Patientenverfügungen
Nach dem Erbfall bei:
- Auskunftsansprüchen
- Pflichtteilsansprüchen
- Erbscheinsverfahren
- Testamentsauslegung / Testamentsanfechtung
- Verwaltung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Erbteilskauf/ Erbteilsverkauf
- Erbschafts-und Schenkunssteuerrecht
- Testamentsvollstreckung
- Nachlasskonkurs/Nachlassinsolvenz
Familienrecht
Als Fachanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen für alle Rechtsfragen rund um
- Ehe
- Familie
- nichteheliche Lebensgemeinschaften/gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften
zur Verfügung.
Dazu gehört vor allem die Vertragsgestaltung aus Anlass der
- Eheschließung (Ehevertrag)
- Eingehung einer Partnerschaft
- Ehescheidung
sowie Vereinbarungen zum
- Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich
- Hausratverteilung
- Unterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Recht der Adoption sowie zu
- Abstammungsfragen.
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